Wegen „Corona“: Schluss mit Kirche


Da reibt sich der säkular eingestellte Mensch die Augen. Anlässlich der Corona-Krise werden den Menschen im Land eine ganze Menge zusätzlicher Unannehmlichkeiten zugemutet. An anderer Stelle wurde und wird dazu Kritisches gesagt bzw. geschrieben.

Aber eine Überraschung findet sich in der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (kurz: CoronaSchVO) vom 22. März 2020 des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und überzeugten Christdemokraten Karl-Josef Laumann (ja, so heißt der wirklich).

Mit wenigen Paragraphen bekommt das Volk angewiesen, was der NRW-Landesregierung zur Erhaltung der allgemeinen Gesundheit notwendig erscheint. Der § 11 „Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen“ enthält einen Passus, den Atheist*innen kaum glauben können:

„(4) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben …“

Na denn: Gesundheit!


Bild: Daniel Tajord, https://unsplash.com