Diese Meldung vom 09.04.2021 stammt vom „Berg und Tal“ – E.Mail-Verteiler, herausgeben vom Journalist Dirk Lotze. Das war bereits vor Jahren absehbar und auf dieser Website zu lesen: Ev. Kirche verliert „Platz Eins“.
Die Kirchenaustritte in Wuppertal haben sich seit September 2020 fast verdoppelt. Zuletzt traten im März 2021 insgesamt 105 Personen aus der römisch-katholischen Kirche aus, 106 aus der evangelischen und zwei aus weiteren Kirchen.
Bis Ende Juni 2021 gibt es im Amtsgericht Wuppertal vorerst keine freien Termine mehr zum Kirchenaustritt. Die jeweilige Belegung ist auf der Internetseite des Gerichts zu ersehen. Termine für häufig nachgefragte Dienstleistungen vergibt das Amtsgericht dort bis einschließlich für den übernächsten Monat. Wegen der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie ist im Gericht ein Vorsprechen ohne Anmeldung bei vielen Anliegen vorübergehend nicht mehr vorgesehen, das betrifft unter anderem die Kirchenaustritte. Die Juni-Termine waren Anfang April innerhalb kürzester Zeit sämtlich belegt.
Das Amtsgericht Wuppertal bietet seit September 2020 wöchentlich zusätzliche Termine für Kirchenaustritte an, insgesamt seither fast 300, teilte das Gericht mit. Der Bedarf scheine grundsätzlich gedeckt zu sein, fasste Gerichtsdirektor Stefan Spätgens zusammen und fügte hinzu: „Ich fürchte, die Wartezeit auf einen Impftermin ist für die Meisten länger als für denjenigen zum Kirchenaustritt.“
Austrittswillige können grundsätzlich alternativ die Dienste von Notaren nutzen. Diese können eine Austrittserklärung beglaubigen, die dann schriftlich beim Amtsgericht eingereicht wird. In diesem Fall wird ein persönlicher Termin im Gericht unnötig, es können aber insgesamt höhere Gebühren anfallen. Der Zeitpunkt des Austritts wirkt sich auf die Kirchensteuerpflicht aus.