Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) begrüßt die Ablehnung der vorliegenden Gesetzentwürfe. Seit 1919 fließen Milliarden an historischen Staatsleistungen in die Kirchen-Kassen. Ursprünglich als Entschädigung für eine „Enteignung“ der Kirchen im Zuge der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts (!) eingeführt, wurde die Ablösung dieser Zahlungen bereits vor über 100 Jahren als bindender Auftrag in die Verfassung aufgenommen. Dieser Auftrag wurde bis heute nicht erfüllt.
Seit 1949 sind auf diesem Wege rund 19 Milliarden Euro an die Kirchen geflossen, allein 2020 beliefen sich die Zahlungen auf 570 Millionen Euro. Diese Gelder stammen großteils aus Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger. Betroffen sind also nicht nur Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirchen, sondern auch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften und Konfessionsfreie, die alleine bereits 39 Prozent der Bevölkerung ausmachen, Tendenz steigend. Säkulare Verbände fordern daher seit langem die Erfüllung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen.
„Diese Debatte darf ab sofort nicht wieder über die Köpfe der Konfessionsfreien hinweg geführt werden!“, so der KORSO-Vorsitzende Dr. Rainer Rosenzweig in einer ersten Stellungnahme. „Nun ist es an der Zeit, mit Sachverständigen zu beraten, die über die Partikularinteressen der Kirchen hinausdenken und die einen fairen Ausgleich der legitimen Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, um deren Steuergeld es hier geht, anstreben.