Schulfeier oder Gottes-Dienst?

Nach wie vor sind Kirchen-Vertreter gut vernetzt und – man staune – offenbar gut angesehen. In der sogenannten Zivil-Gesellschaft gibt es dreiste Fürsprecher.

Foto: hp.schulz

Kürzlich fanden Abschluss-Feiern in Wuppertaler Grundschulen statt. Während der Veranstaltung in der Turnhalle der staatlichen Gemeinschafts(!)-Grundschule Echoer Straße wurde plötzlich von einer anwesenden Pastorin (!) eine religiöse Andacht gehalten – inkl. Gebet. Auch die Zeugnis-Übergabe wurde von der Pastorin begleitet und einem Pamphlet ausgeteilt „Mit Gott rechnen“. [Man fragt sich: Wieso nur „rechnen“? Warum nicht auch „lesen und schreiben“?]

Auf Anfrage teilte der Schulleiter mit, dass man ja vorher wissen konnte, was auf einen zukommt. Schließlich hätte man der Feier fernbleiben können. Aber die Vermischung von staatlichem Feier-Anlass mit christlichen Feier-Elementen macht es Konfessions-Freien letztlich unmöglich, an so einer Feier teilzunehmen.

Ist hier nicht das Neutralitätsgebot verletzt? Die betroffenen Eltern fragen sich, ob sie so etwas hinnehmen müssen und erwägen eine Beschwerde beim Schulamt. Einen ausdrücklichen Wunsch der Eltern zu einer konfessionell angelegten Feier hatte es nicht gegeben. So handelte es sich wohl eine „freie“ Entscheidung des Schulleiters.