Eine Geschichtsstunde zur Kirchen-Macht
Am Ende des 15. Jahrhunderts wurde Clarenbach in Remscheid-Lennep bzw. Remscheid-Lüttringhausen geboren. Seine Familie betrieb dort einen kleinen Gutshof. Nach dem Schulbesuch in Münster studierte er ab 1514 an der Universität zu Köln. Nach dem Magisterexamen war er in Münster als Lehrer tätig und wurde bald Konrektor. Der typische Lebensweg eines Aufsteigers nahm eine entscheidende Wende, als er nach der Lektüre Luthers Schriften öffentlich dafür eintrat, Heiligenbilder aus den Kirchen zu entfernen. Die bischöflichen (!) Behörden verwiesen ihn 1523 der Stadt Münster.
Es begann ein Reigen von Vertreibung, Neuanfang, Bekenntnis zur evangelischen Lehre, Berufsverbot und wieder Vertreibung in wechselnden Konstellationen: Wesel, Büderich, Osnabrück, Lüttringhausen und Elberfeld. Da machte auch das „weltoffene“ Herzogtum Jülich-Kleve-Berg keine Ausnahme, indem es letztlich der „Anzeige“ eines Dominikanerpaters Folge leistete.
Eine sichere Stelle als Kaplan in Holstein in Aussicht, begleitete Clarenbach 1528 einen Freund, der zur Rechtfertigung nach Köln vor ein „Geistliches Gericht“ zitiert worden war. Dort angekommen wurde auch er sogleich festgenommen und der Ketzerei und Gotteslästerung angeklagt.
Gegen eine Überstellung an das Geistliche Gericht wehrte er sich vehement, da dieses für ihn gar nicht zuständig war. Beim Verhör durch eine Ratskommission wurde allerdings der Inquisitor doch zugelassen. Seine Brüder und die Stadt Lennep setzten sich für die Freilassung ein und reichten erfolgreich beim Reichskammergericht in Speyer Klage gegen die Stadt Köln ein. Freunde versuchten durch Publikation der Prozessunterlagen, die öffentliche Meinung aufmerksam zu machen.
Clarenbach begründete seine Vorstellungen mit der Bibel und wollte davon nicht abrücken. So befand der Geistliche Gerichtshof abschließend, er sei „ein reudig schaf und faul stinkend glied, das von der Kirche abgeschnitten“ werden müsse. Nach rund 18-monatiger Gefangenschaft hat sich auch der Rat der Stadt Köln letztlich dem Druck des katholischen Klerus gebeugt und den Vollzug des Urteils beschlossen. Am 28. Sep. 1529 wurde Adolf Clarenbach durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen hingerichtet.
P.S.: Hermann Graf von Wied (1477-1552), war seinerzeit Erzbischof von Köln. Eigentlich nicht als katholischer Eiferer bekannt, wird ihm in Erfüllung bischöflichen Pflichtbewusstseins ein maßgeblicher Anteil bei der Hinrichtung zugeschrieben.
1546 wurde er von seinen geistlichen und weltlichen Ämtern entbunden, wegen seiner Versuche, mit Unterstützung reformwilliger Berater im Erzbistum Köln die Reformation einzuführen. Der Kölner Erzbischof hatte sich dem katholischen Glauben offensichtlich entfremdet. Sein Gesinnungswandel hatte hingegen für ihn weniger weitreichende Folgen. Er durfte auf seinem Landgut alt werden.
Quellen:
Stichworte bei Wikipedia und bei
www.rheinische-geschichte.lvr.de